Der Ergebnisbericht wird zeitnah erwartet.
Bleiben Sie dran
Der Online-Befragungszeitraum ist beendet.
Wir danken allen Teilnehmer*innen für ihre Beteiligung!!!
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) führt vom 30. November 2023 bis 12. Januar 2024 eine Online-Umfrage unter selbstständigen beruflichen Betreuerinnen und Betreuern, Vereinsbetreuerinnen und -betreuern sowie Leitungen von Betreuungsvereinen zum Vergütungssystem für berufliche Betreuer nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) durch. Parallel dazu werden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die mit Betreuungsverfahren befasst sind, befragt. Damit erfüllt das BMJ seinen gesetzlichen Auftrag zur Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019.
Die Umfrage umfasst eine Reihe von Fragen zur persönlichen Einschätzung des aktuellen Vergütungssystems und zur Betreuertätigkeit. Wir allen können zu einer breiten und belastbaren Datengrundlage beitragen – und damit einen wichtigen Impuls geben, damit das Vergütungssystem in Zukunft besser ausgestaltet ist.
Persönliche Daten, zum Beispiel Name oder Geburtsdatum, werden nicht erfasst. Die bei der Befragung erhobenen Daten werden in anonymisierter Form ausgewertet: Rückschlüsse auf Personen sind nicht möglich.
Eine zeitweilige Unterbrechung der Befragung ist ohne Verlust der bis dahin getätigten Eintragungen möglich.
Die Befragung der Leitungen von Betreuungsvereinen ist Bestandteil der Befragung der beruflichen Betreuer*innen. Wer einen Betreuungsverein leitet, aber nicht gleichzeitig selbst als Vereinsbetreuer*in tätig ist, beantwortet nur die an die Leitung gerichteten Fragen. Diese sind in die Befragung der beruflichen Betreuer*innen integriert.
Die Ergebnisse der Befragung werden in einem Evaluierungsbericht veröffentlicht.