09.04.2025
Gemeinsamer Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
„Verantwortung für Deutschland“ nimmt Betreuervergütungsgesetz au
Zitat: „Reform der Betreuervergütung – Wir werden das Betreuervergütungsgesetz zeitnah evaluieren und eine nachhaltige, leistungs- und verantwortungsgerechte Reform der Vergütungsstruktur verabschieden.“
Im neuen Koalitionsvertrag kündigen die künftigen Regierungspartner*innen an, das Betreuervergütungsgesetz zeitnah zu evaluieren und eine Reform der Vergütungsstruktur auf den Weg zu bringen.
Die aktuelle strukturelle und finanzielle Vergütungspraxis erfährt Betrachtung – mit dem Ziel, eine nachhaltige Lösung zu finden, die den tatsächlichen Anforderungen und der Verantwortung Rechtlicher Betreuung gerecht wird.
Gemeinsamer Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland
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21. März 2025 – Bundesrat stimmt in seiner 1052. Sitzung am 21.03.2025 der im Bundestag beschlossenen Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung zu!
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Berlin, 21.03.2025: Die BAGFW begrüßt, dass der Bundesrat heute dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG2025) zugestimmt hat. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung: Damit können Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen zunächst weiterarbeiten.
Pressemitteilung BAGFW vom 21.03.2025
29. Januar 2025
Dt. Bundestag – Mehr Geld für Berufsbetreuer und Vormünder
Der entsprechende von der FDP-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ Drucksache 20/14259 wurde in einem vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/14768) mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sowie der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.
Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (20/14828) zum Gesetz fand keine Mehrheit im Parlament.
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Vorab hatte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner – nichtöffentlichen – 132. Sitzung eine Beschlussempfehlung mit der Drucksache 20/14768 „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ ausgesprochen. Ergänzend wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (20(6)133) verteilt.
Bundesrat
Da es sich um ein, durch die Länder zustimmungspflichtiges Bundesgesetz handelt, muss der Entwurf noch den Bundesrat passieren und dort Zustimmung finden. Die nächste Bundesratssitzung ist am 14. Februar 2025.
Noch ist offen, ob das KostBRÄG2025 mit dem inkludierten VBVG-E auf die Tagesordnungsliste der nächsten Bundesratssitzung kommt.
Die vielseits gewünschte Evaluierungsfrist ist mit 2 Jahren aufgenommen.
Dieser Punkt war den Abgeordneten von SPD und Bündnis90/ Die Grünen nach Rückkopplung mit den Verbänden besonders wichtig.
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Das Bundeskabinett hatte in der 122. Sitzung vom 11. Dezember 2024 neben anderem „Ohne Aussprache beschlossen („TOP-1-Liste“) folgendes auf der Tagesordnung:
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern; hier: Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf – BMJ“
Die neue Formulierungshilfe ist auf der BMJ-Seite BMJ – Aktuelle Gesetzgebungsverfahren – Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern zu finden.
Wir bleiben dran und rechnen.
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Am 16.09.204 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Neuregelung des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern.
Die Arbeit der Betreuungsvereine ist seit Jahren strukturell unterfinanziert, daher ist die Reform des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes dringend notwendig.
Die Tarif- und Preisentwicklungen der letzten Jahre verschärfen die finanzielle und zum Teil existenzbedrohende Situation.
Etliche Betreuungsvereine schultern hohe Defizite, doch die Belastungsgrenze ist erreicht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) warnt: „Der aktuelle Entwurf wird in der Praxis die Einnahmen der Betreuungsvereine reduzieren und damit deren Arbeitsfähigkeit gefährden. Viele Betreuungsvereine sehen in den dargelegten Vergütungsregelungen eine akute Gefahr für ihre Existenz.“
Sie fordert das Bundesministerium der Justiz auf, den Entwurf zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass eine künftige Vergütungsstruktur eine existenzsichernde Refinanzierung sicherstellt und damit nachhaltig und zukunftsfähig ist.
Einkommensverluste, wie sie durch die angedachten Regelungen entstehen, dürfen in keinem Fall eintreten!
Es ist sicherzustellen, dass die Vergütung den reellen Kostenentwicklungen, insbesondere im Bereich der Personalkosten von Betreuungsvereinen und dem Aufwand der Querschnittsarbeit, entspricht. Nur dann lässt sich das wirtschaftlich belastende, strukturelle Defizit abbauen und die Arbeitsfähigkeit der Betreuungsvereine erhalten.
Es bedarf einer grundlegend reformierten und auskömmlichen Vergütung der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen!
#BetreuungFairgüten
Stellungnahme der BAGFW Klick hier
Stellungnahme des Kasseler Forum Klick hier
