#BetreuungFairgüten

Protesttag des 

Aktionsbündnisses „Vergütung Rechtlicher Betreuung“

zur Justizministerkonferenz am 28. November 2024 in Berlin

Bereits am 5. Juni 2024 hatten wir die Teilnehmenden der Justizministerkonferenz in Hannover auf die Notwendigkeit einer verlässlichen und tragfähigen Vergütung hingewiesen und diese auch eingefordert.

In der Zwischenzeit liegt/ lag uns der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung vor. Bis zum 25. Oktober 2024 hatten Akteur*innen aus dem Arbeitsfeld Rechtlicher Betreuung in einer großen Vielzahl dazu Stellung genommen.

Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, der Fachkreise und der Verbände können Sie auf der Website des Bundesministerium der Justiz nachlesen.

Es ist festzustellen, das die im Entwurf vorgesehenen Pauschalen nicht geeignet sind, das seit Jahren bestehende strukturelle Defizit auszugleichen.

 

Im Gegenteil
Eine bundesweite Stichtagsabfrage der AST Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM bei den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas ergab eine durchschnittliche Erhöhung von aktuell lediglich 4,51 Prozent. Die Befragung dauert noch an und die Auswertung wird weiter aktualisiert.

23 Prozent müssten Mindereinnahmen in Höhe von bis zu 10 Prozent verkraften!

Nicht hinnehmbar ist eine einzige Mindereinnahme –
weder bei Betreuungsvereinen noch bei Berufsbetreuer*innen!

Etliche Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen melden diese Konsequenz zurück, sollte der Entwurf so Wahrheit werden.

 

Wir forderten die Teilnehmenden der Justizministerkonferenz deshalb erneut auf
ein an den Grundsätzen des § 1821 BGB ausgerichtetes pauschales Vergütungssystem zu schaffen, das die tatsächlichen Kosten der beruflichen Betreuungsführung gewährleistet und den Zeitaufwand zugrunde legt, der dem Anspruch aller betreuten Menschen auf Unterstützte Entscheidungsfindung, Wunschermittlung, Wunschbefolgung, Kontakt und Besprechungspflicht unter Wahrung des Schutzprinzips gerecht wird. Sorgen Sie im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür, dass zum 1. Januar 2026 eine kostendeckende Anschlussregelung in Kraft tritt.

 

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa hat mit mehreren hundert rechtlichen Betreuer*innen aus ganz Deutschland eine existenzsichernde Vergütung gefordert.

„Rechtliche Betreuung ist eine Unterstützungsleistung, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen hilft, ihre Angelegenheiten mit Hilfe der für sie bestellten Betreuer*innen sicher und in ihrem eigenen Sinn zu regeln. Um die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, ist eine verlässliche und existenzsichernde Finanzierung der Rechtlichen Betreuung absolut entscheidend“.

Wir haben unsere Forderungen an die Gastgeberin der Justizministerkonferenz Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin des Landes Niedersachsen übergeben, gemeinsam mit den freien Berufsbetreuer*innen und den Vereinen ohne Trägeranbindung.

 

Die Betreuungsvereine der Solidaritätsgemeinschaft Rechtliche Betreuung in Osnabrück schlossen sich den Forderungen an und schickten einen Gruß aus Osnabrück von der Gemeinsamen Aktion von Mitarbeitenden und Vertreter*innen der Betreuungsvereine nach Berlin!
Zum Bericht klick hier

 

Eindrücke vom Aktionstag am 28. November 2024 in Berlin 

 

Aufruf Aktionsbündnis 11-2024 oder auf der

Website des Aktionsbündnis Vergütung Rechtliche Betreuung.

Materialien

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