Am 16.09.204 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Neuregelung des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern.

 

Die Arbeit der Betreuungsvereine ist seit Jahren strukturell unterfinanziert, daher ist die Reform des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes dringend notwendig.
Die Tarif- und Preisentwicklungen der letzten Jahre verschärfen die finanzielle und zum Teil existenzbedrohende Situation.
Etliche Betreuungsvereine schultern hohe Defizite, doch die Belastungsgrenze ist erreicht.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) warnt: „Der aktuelle Entwurf wird in der Praxis die Einnahmen der Betreuungsvereine reduzieren und damit deren Arbeitsfähigkeit gefährden. Viele Betreuungsvereine sehen in den dargelegten Vergütungsregelungen eine akute Gefahr für ihre Existenz.“

 

Sie fordert das Bundesministerium der Justiz auf, den Entwurf zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass eine künftige Vergütungsstruktur eine existenzsichernde Refinanzierung sicherstellt und damit nachhaltig und zukunftsfähig ist.
Einkommensverluste, wie sie durch die angedachten Regelungen entstehen, dürfen in keinem Fall eintreten!

 

Es ist sicherzustellen, dass die Vergütung den reellen Kostenentwicklungen, insbesondere im Bereich der Personalkosten von Betreuungsvereinen und dem Aufwand der Querschnittsarbeit, entspricht. Nur dann lässt sich das wirtschaftlich belastende, strukturelle Defizit abbauen und die Arbeitsfähigkeit der Betreuungsvereine erhalten.

 

Es bedarf einer grundlegend reformierten und auskömmlichen Vergütung der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen!

 

 

#BetreuungFairgüten

Stellungnahme der BAGFW Klick hier