
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer*innen, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer*innen und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes überraschend zugestimmt.
„Die Entscheidung des Bundesrates bringt ein wenig hoffnungsvolle Erleichterung vor den Feiertagen“, sagt Sanna Zachej von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung Caritas, SkF und SKM. „Nachdem die Zeichen zunächst darauf hindeuteten, dass der Bundesrat nicht zustimmen werde, freuen wir uns nun umso mehr.“
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