In Deutschland werden ca. 1,25 Millionen Bürger und Bürgerinnen durch das Rechtsinstrument der Rechtlichen Betreuung unterstützt.
Rechtliche Betreuung ist ein Unterstützungsinstrument für Menschen, die aufgrund von Erkrankung und Behinderung daran gehindert sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Dabei dient die rechtliche Betreuung in erster Linie als Unterstützung dabei das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen zu stärken.
Wünsche der betreuten Menschen sind maßgeblich für alles Handeln
Diese Hilfe kann aber erst dann vom Amtsgericht angeordnet werden, wenn keine anderen Hilfen (z. B. Beratung durch Sozialdienstleister, ambulante Dienste, … ) geeignet sind die nötigen rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Die rechtliche Betreuung wird auch dann nicht angeordnet, wenn die betroffene Person genau für diesen Fall eine Vorsorgevollmacht erteilt hat.
Rechtliche Betreuer helfen bei der Umsetzung der individuellen Wünsche der betreuten Menschen. Diese Wünsche sind maßgeblich für das Handeln aller rechtlichen Betreuer. Ziel ist es betreute Menschen zu befähigen Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Hierbei sind Informationen z. B. in Leichter Sprache und das Instrument der Unterstützten Entscheidungsfindung hilfreich. Die Änderungen im Verfahrensrecht garantieren den betreuten Menschen eine bessere Mitsprache in Bezug auf die Entscheidungen rund um seine Lebensgestaltung.
Von der Vertretungsmacht darf nun nur Gebrauch gemacht werden, wenn dies wirklich erforderlich ist.
Qualitätssicherung und Sachkunde
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen berufliche Betreuer*innen seit dem 1. Januar 2023 Ihre Sachkunde nachweisen und sich bei der Betreuungsbehörde registrieren. Dies dient dem Erhalt und Fortschreibung der Qualität in der Rechtlichen Betreuung.
Ehrenamtlich rechtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Familienangehörige können sich durch die vor Ort tätigen Betreuungsvereine beraten lassen. Betreuungsvereine sind kompetente Ansprechpartner im und für das Netzwerk Rechtliche Betreuung.
Erfahrungsaustausch und Qualifizierung
Die Betreuungsvereine der Caritas und Ihrer Fachverbände bieten neben der individuellen Fall-Beratung, auch Begleitung durch Einführung, Information und Gruppentreffen zum Erfahrungsaustausch und qualifizierende Schulungen rund um die Themen des Betreuungsrechts.
Ehrenamtlich rechtliche Betreuer können mit dem Verein eine Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung abschließen.
Das Bundesministerium der Justiz hat mit in Kraft treten der Reform eine breit angelegte Kampagne gestartet. Hierzu gehören u.a. ein Video, neue FAQs, Infos für Gerichte, Behörden und Ärzte und Plakate. Auch die Medien werden umfassend berichten.