Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung VBVG ist am 27.7.2019 in Kraft getreten. Seitdem gibt es endlich mehr Geld – auch für die Betreuungsvereine.
Der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) wurde im November 2019 abgeschlossen. Für das erste Halbjahr 2020 kündigte das BMJV einen Referentenentwurf an, der die Diskussionsergebnisse aufgreift. Ziele einer möglichen Reform sind die Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb der Rechtlichen Betreuung und die Verbesserung der Qualität der Rechtlichen Betreuung.