15. Dezember 2023

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer*innen, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer*innen und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes zugestimmt.

„Die Entscheidung des Bundesrates bringt ein wenig hoffnungsvolle Erleichterung vor den Feiertagen“, sagt Sanna Zachej von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung Caritas, SkF und SKM. „Nachdem die Zeichen zunächst darauf hindeuteten, dass der Bundesrat nicht zustimmen werde, freuen wir uns nun umso mehr.“

Alle Informationen, Drucksachen und das Video zur Abstimmung sehen Sie hier.

Voran gegangen war auch noch eine gemeinsame Aktion der Betreuungsvereine. Danke Eik Schieferdecker fürs Zusammenbringen! Gemeinsam sind wir stark und laut!

„So sieht Freude aus!“

Hier das Team des Betreuungsvereins Potsdam des Caritasverband für das Erzbistum Berlin

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14.12.2023

Gemeinsame Pressemitteilung der Aktion der Betreuungsvereine – Wir machen dicht! Kümmern Sie sich?

Die Lage ist ernst. Verbandsübergreifend verständigten sich die Akteuer*innen der Betreuungsvereine auf eine gemeinsame Pressemitteilung anlässlich der morgigen Bundesratssitzung.

Link: Erklärung der Betreuungsvereine

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12.12.2023

Appell der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung der verbandlichen Caritas an alle Mitglieder des Bundesrates 

Wir rufen die Mitglieder des Bundesrates auf: Stimmen Sie am 15. Dezember 2023 für das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleich-Sonderzahlung!

Link: Appell der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM – Betreuungsvereine in Aktion (betreuungsvereine-in-aktion.de)

Link: Stellungnahme_zur_BR-Entscheidung_über_das_Inflationsausgleich-Gesetz_Kasseler_Forum_2023-12-11-2

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Update 04.12.2023

Empfehlung der Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat in seinen „Empfehlungen der Ausschüsse“ erwartungsgemäß dem Bundesrat die Empfehlung gegeben, dem Gesetz gemäß § 104a Absatz 4 des Grundgesetzes NICHT zuzustimmen. (Drucksache 605/1/23)

1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes n i c h t zuzustimmen.

2. Im federführenden Rechtsausschuss ist eine Empfehlung an den Bundesrat nicht zustande gekommen.

Trotz aller Bemühungen und überzeugender inhaltlicher Gründe auf unserer Seite kamen die Ausschüsse leider zu keiner positiven Beschluss-Empfehlung kommen.

Nun obliegt die Entscheidung den Länderverter*innen. Die Entscheidung steht bisher unter dem TOP 13 auf der nächsten Tagungsordnung des Bundesrates am 15.12.2023. ________________________________________________________________________________________

Update 17. November 2023

Bundestag macht einstimmig den Weg frei

„Die Vergütung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer wird zeitlich begrenzt erhöht“. Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes wurde einstimmig freigegeben. Er war vorab noch in den parlamentarischen Beratungen im Rechtsausschuss in Teilen geändert.

Der Bundesrat wird voraussichtlich am 15. Dezember 2023 dazu entscheiden.

Nähere Informationen, die entsprechenden Drucksachen und die Reden der Abgeordneten zu diesem Thema können Sie hier einsehen: Deutscher Bundestag – Betreuungsvereine erhalten Sonderzahlung

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Update 04. Oktober 2023

Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf

Der Regierungsentwurf ist nunmehr in das parlamentarische Verfahren eingetreten. In einem nächsten Schritt wird sich der Bundesrat mit dem o.g. Gesetz auseinandersetzen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, liegt der Ball jetzt beim Bundesrat bzw. den Ländern.

Sie können das Gesetzgebungsverfahren unter diesem Link verfolgen: BMJ – Pressemitteilungen – Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
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Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzesentwurf zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vorgelegt.

Link: Zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz
Link: Stellungnahme der BAGFW zum Gesetzesentwurf
Link: Stellungnahme des Kasseler Forums zum Gesetzesentwurf

Inflation abmildern

Ziel des Gesetzes ist durch eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung, die seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 eingetretene starke Inflation abzumildern, um die drohende Gefahr den Schließungen von Betreuungsvereinen und Aufgabe der selbstständigen Betreuer*innen entgegenzuwirken. Die gestiegenen Kosten insbesondere in den Bereichen Personal, Mobilität sowie Miet- und Sachkosten betreffen in einem großem Maße die Betreuungsvereine. Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 belastet die Betreuungsvereine zusätzlich, da diese ihre Mitarbeiter*innen nach TVöD bezahlen. Weiterhin werden im März 2024 erhöhte Entgelte an die TVöD Beschäftigten zu zahlen sein. Die Evaluierung des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG) ist gesetzlich geregelt. Das Ergebnis soll Ende 2024 vorliegen.

Was Betreuungsvereine leisten

Betreuungsvereine unterstützen als kompetenter Ansprechpartner eine Vielzahl ehrenamtlich rechtliche Betreuende. Diese erfahren erste Orientierung, Beratung zum individuellen Betreuungsfall und qualifizierte Schulung zu Fachthemen rund um das Betreuungsrecht. Ehrenamtlich rechtliche Betreuer werden gestärkt und fühlen sich dadurch in die Lage versetzt dieses verantwortungsvolle Amt mit seinen komplexen Anforderungen (z. B.  Berichtswesen, Genehmigungspflichten, …) über die Rolle des Angehörigen/ Vertrauensperson hinaus, auszuüben.

Sie unterstützen Bürger*innen bei der Wahrnehmung ihres Selbstbestimmungsrechtes – durch Information und Beratung zu den vorsorgenden Regelungen, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und dem Ehegattennotvertretungsrecht.

Darüber hinaus führen sie Rechtliche Betreuungen für Menschen, bei denen Angehörige bzw. Vertrauenspersonen nicht zur Verfügung stehen oder die Komplexität des Falles  einen qualifizierten Berufsbetreuer erforderlich macht.

Die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen, die wir im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben unterstützen ist hierbei für uns handlungsleitend.

Nur durch die Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur kann es gelingen die Reform des Betreuungsrechts im Sinne der EU-Behindertenrechtskonvention adäquat umzusetzen.

 

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