Die Aktion war ein voller Erfolg

Erhöhung der Vergütung vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 18. Mai 2017 die Erhöhung der Vergütung der beruflich geführten Betreuung beschlossen. Der Gesetzentwurf war gekoppelt an den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, der ebenfalls verabschiedet wurde. Die Erhöhung in der letzten Stufe von 44 Euro auf 50,50 Euro, die ab 1.10.2017 gültig werden soll, würde den Vereinen zu einer „Atempause“ verhelfen und die Möglichkeit bieten, die Ergebnisse der Studie des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zur Qualität in der Rechtlichen Betreuung abzuwarten. Diese soll im Sommer abgeschlossen sein und als Grundlage für weitere Reformen dienen. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat weil die Mehrkosten durch die Länder übernommen werden müssen. Hier gibt es aber derzeit noch erheblichen Widerstand. Die Zeit bis zur Bundesratssitzung am 7.7.2017 werden wir für weitere Gespräche und Aktionen nutzen.
Alle Reden mit wirklich beeindruckendem Zuspruch für die Vereine über alle Fraktionsgrenzen hinweg auf: www.bundestag.de

Die Aktion war ein voller Erfolg, die Beteiligung der Vereine sehr hoch, das Thema „in aller Munde“. Einen ersten Bericht finden Sie nachfolgend im Downloadbereich.

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