Neuer Referentenentwurf
Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung
16. September 2024
Das Bundesministerium der Justiz legt einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung vor.
Eine kurze Vorabzusammenfassung der wesentlichen Elemente:
- Dieser sieht eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um ca. 12,7% vor.
- Zukünftig sind lediglich 8 statt 60 Fallpauschalen vorgesehen.
- Grund- und Qualifikationsstufe lösen die Vergütungstabellen A – C ab.
- Die Differenzierung der Höhe der Fallpauschale nach Aufenthaltsort entfällt.
- Dauervergütungsfeststezung soll als Regelform vorgesehen werden.
- Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtlich rechtliche Betreuer*innen um 25 Euro pro Jahr.
- Vereinfachte Ausgestaltung der maßgeblichen Regelungen zur Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung.
…
Die Verbände sind eingeladen bis spätestens 25. Oktober 2024 Stellung zu nehmen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erarbeitet eine Stellungnahme. Diese finden Sie hier, sobald diese veröffentlicht worden ist. G r
Den Referentenentwurf sowie die Synopse zum Entwurf finden Sie auf den Seiten des BMJ
Den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 finden Sie auf den Seiten des BMJ
Weitere Informationen dazu auch nachfolgend im Downloadbereich.