Neuer Referentenentwurf

Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung

16. September 2024
Das Bundesministerium der Justiz legt einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung vor.

Eine kurze Vorabzusammenfassung der wesentlichen Elemente:

  • Dieser sieht eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um ca. 12,7% vor.
  • Zukünftig sind lediglich 8 statt 60 Fallpauschalen vorgesehen.
  • Grund- und Qualifikationsstufe lösen die Vergütungstabellen A – C ab.
  • Die Differenzierung der Höhe der Fallpauschale nach Aufenthaltsort entfällt.
  • Dauervergütungsfeststezung soll als Regelform vorgesehen werden.
  • Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtlich rechtliche Betreuer*innen um 25 Euro pro Jahr.
  • Vereinfachte Ausgestaltung der maßgeblichen Regelungen zur Schlussabwicklung bei Beendigung der Betreuung.

Die Verbände sind eingeladen bis spätestens 25. Oktober 2024 Stellung zu nehmen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erarbeitet eine Stellungnahme. Diese finden Sie hier, sobald diese veröffentlicht worden ist. G r

Den Referentenentwurf sowie die Synopse zum Entwurf finden Sie auf den Seiten des BMJ

Den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019  finden Sie auf den Seiten des BMJ 

Weitere Informationen dazu auch nachfolgend im Downloadbereich.

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