#BetreuungFairgüten

Aufruf zum Aktionstag des 

Aktionsbündnis Vergütung Rechtlicher Betreuung in Deutschland

zur Justizministerkonferenz am 28. November 2024 in Berlin

Bereits am 5. Juni 2024 hatten wir die Teilnehmenden der Justizministerkonferenz in Hannover auf die Notwendigkeit einer verlässlichen und tragfähigen Vergütung hingewiesen und diese auch eingefordert.

 

In der Zwischenzeit liegt/ lag uns der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung vor. Bis zum 25. Oktober 2024 haben Akteure aus dem Arbeitsfeld Rechtlicher Betreuung in einer großen Vielzahl dazu Stellung genommen.

Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, der Fachkreise und der Verbände können Sie auf der Website des Bundesministerium der Justiz nachlesen.

Es ist festzustellen, das die im Entwurf vorgesehenen Pauschalen nicht geeignet sind, das seit Jahren bestehende strukturelle Defizit auszugleichen.

 

Im Gegenteil
Eine bundesweite Stichtagsabfrage der AST Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM bei den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas ergab eine durchschnittliche Erhöhung von aktuell lediglich 4,4%. Die Befragung dauert noch an und die Auswertung wird weiter aktualisiert.

 

Nicht hinnehmbar ist eine einzige Mindereinnahme –
weder bei Betreuungsvereinen noch bei Berufsbetreuer*innen!

Etliche Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen melden diese Konsequenz zurück, sollte der Entwurf so Wahrheit werden.

 

Wir fordern die Teilnehmenden der Justizministerkonferenz deshalb erneut auf
ein an den Grundsätzen des § 1821 BGB ausgerichtetes pauschales Vergütungssystem zu schaffen, das die tatsächlichen Kosten der beruflichen Betreuungsführung gewährleistet und den Zeitaufwand zugrunde legt, der dem Anspruch aller betreuten Menschen auf Unterstützte
Entscheidungsfindung, Wunschermittlung, Wunschbefolgung, Kontakt und Besprechungspflicht unter Wahrung des Schutzprinzips gerecht wird. Sorgen Sie im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür, dass zum 01.01.2026 eine kostendeckende Anschlussregelung in Kraft tritt.

 

AKTIONSTAG VERGÜTUNG RECHTLICHER BETREUUNG IN DEUTSCHLAND

 

Unser Handeln ist gefragt – sei mit uns sichtbar! 

 

Wann?                                   28. November 2024 – 8.00 Uhr
Wo?                                       Berlin, In den Ministergärten 10

 

Wichtig!
Bitte kommen Sie und ihr um 08.00 Uhr an!

Es ist die Übergabe der Forderung/ Stellungnahme des Aktionsbündnis Vergütung Rechtlicher Betreuung um ca. 08.30 Uhr an die Justizministerkonferenz geplant.

 

Geplant ist auch die Übergabe der Onlinepetition von Christian Morgner/ Berufsbetreuer.
Seine erfolgreiche Onlinepetition mit über 15.000 Zeichner*innen wurde bereits am 05. November 2024 an das Bundesjustizministerium, vertreten durch Frau Schnellenbach und Frau Tank übergeben.

 

Den Aufruf zum Aktionstag Vergütung Rechtlicher Betreuung in Deutschland zur Justizministerkonferenz am 28.11.2024 in Berlin findet sich hier

Aufruf Aktionsbündnis 11-2024 oder auf der

Website des Aktionsbündnis Vergütung Rechtliche Betreuung.

 

Unterkunft und Anreise

Berlin ist (immer eine Reise wert aber) für etliche von euch und Ihnen weit.
Daher empfiehlt es sich bereits früh darüber nachzudenken, wann die Anreise stattfinden soll und/ oder ob eine Vorübernachtung sinnvoll ist.

 

Die Kolleg*innen der Betreuungsvereine Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. haben sich dankenswerter in den vergangenen Tagen intensiv um die Möglichkeit günstiger Unterkünfte gekümmert.

Die Übernachtungsmöglichkeiten sind begrenzt!

Uebernachtungsmoeglichkeiten 27. – 28.11.2024

 

 

Wir bleiben dran!

 

 

Sanna Zachej