Grußwort von Prof. Dr. Ulrich Goll MdL, Justizminister des Landes Baden-Württemberg

 

Friedrich Schiller prägte den Satz „Wir könnten viel, wenn wir zusammen stünden.“

In Baden-Württemberg bestanden im Jahr 2008 69 anerkannte Betreuungsvereine. Aufgabe dieser Vereine ist, ehrenamtliche Betreuer in Ihrer Tätigkeit zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen.

Prof. Dr. Ulrich Goll

Prof. Dr. Ulrich Goll

Letztes Jahr waren über 5.000 ehrenamtliche Betreuer an Betreuungsvereine angebunden. Mehr als 6.500 Betreuungen wurden von Ehrenamtlichen geführt. Diese beeindruckenden Zahlen spiegeln die engagierte und erfolgreiche Arbeit der Vereinsmitarbeiter wieder. Diese Menschen haben der Erkenntnis Schillers Taten folgen lassen.

Dabei sehe ich es auch als Aufgabe der Politik, bürgerschaftliches Engagement zu stärken, darauf aufmerksam zu machen und die Freiwilligen, wo es geht zu unterstützen. Wir wollen nicht Gefahr laufen, wichtige Werte unserer Gesellschaft in den Hintergrund zu drängen. Wir wollen eine soziale Gesellschaft, in der ein harmonisches, erfülltes Zusammenleben für alle möglich ist.

Durch die zunehmende Verkleinerung und Destabilisierung unserer Familien schwindet für uns die Chance zu lernen, wie eigener Egoismus zugunsten einer gemeinschaftsorientierten und solidarischen Haltung überwunden werden kann. Täglich können wir beobachten, wie schwache, kranke und alte Menschen in unserer Gesellschaft weiter vereinsamen. Isolationsangst, Rückzug und Krankheit sind die Folgen. Durch gegenseitiges Engagement füreinander können wir Menschen integrieren.

Die Betreuungsvereine leisten beispielhafte Arbeit. Sie ermuntern zu freiwilliger, ehrenamtlicher Tätigkeit und sorgen so für ein kooperatives, solidarisches Klima in unserer Gesellschaft.

Gerade im Betreuungswesen ist die Arbeit der Ehrenamtlichen unersetzlich. Nur dank ihres einsatzfreudigen und tatkräftigen Engagements ist die schwierige Aufgaben der rechtlichen Betreuung in Baden-Württemberg zu erfüllen. Als Angehörige, Freunde, Nachbarn, Kollegen oder einfach angestoßen durch ein Gefühl menschlicher Solidarität entscheiden sie sich, einem anderen Menschen bei der Bewältigung seines Alltag zur Seite zu stehen. Sie übernehmen ein Stück Verantwortung und ermöglichen dem Betreuten ein unbeschwertes, sorgenfreies Leben.

Den Ehrenamtlichen und den Vereinen, die die ehrenamtliche Arbeit unterstützen und belgeiten, haben wir zu verdanken, dass im Betreuungswesen menschliche Bedingungen herrschen. Aufgrund ihres Einsatzes können auch die Alten, Kranken und Schwachen in unserer schnelllebigen Zeit am Leben teilhaben. Ihr alltäglicher Einsatz verdient unsere höchste Anerkennung und größten Respekt!

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
Justizminister des Landes Baden-Württemberg


Grußwort von Prof. Dr. Georg Cremer, Generalsekretär Vorstand Sozial- und Fachpolitik Deutscher Caritasverband e.V.
Prof. Dr. Georg Cremer

Prof. Dr. Georg Cremer

Der Deutsche Caritasverband hat vor zwei Jahren für seine Arbeit eine programmatische Entscheidung getroffen: Nach einer ausführlichen Diskussion hat die 5. Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes 2007 grundlegende Eckpunkte zur Sicherung der selbst bestimmten Teilhabe und der Wahlrechte von unterstützungsbedürftigen Menschen beschlossen. In einer dreijährigen Initiative wird diese Position in den Jahren 2009 bis 2011 für bestimmte Zielgruppen exemplarisch umgesetzt.

Die Idee der selbst bestimmten Teilhabe begründet sich für die Caritas aus der Würde des Menschen. Denn der Mensch ist ein autonomes Wesen, das zur Selbstbestimmung fähig ist und durch Gott zur Freiheit und Verantwortung berufen wurde. Selbst bestimmte Teilhabe bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, unter Wahrung der Rechte anderer an den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Prozessen einer Gesellschaft teilzunehmen und diese mitzugestalten und mitzubestimmen. Menschen mit einem Unterstützungsbedarf sind darum zuförderst Bürgerinnen und Bürger eines Staates und nicht Fürsorgeempfänger. Besonders pflegebedürftige und schwer kranke Menschen sowie Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sind angewiesen auf und manchmal sogar vollkommen abhängig von personalen Zuwendung anderer. Dennoch setzen ihre noch so eingeschränkten Möglichkeiten ihren Status nicht außer Kraft.

Die Rechtliche Betreuung ist für eine nicht unbedeutende Anzahl von Menschen (am Jahresende 2007 gab es 1,242 Mio. anhängige Betreuungsverfahren)1 ein wesentlicher Baustein, die selbst bestimmte Teilhabe im alltäglichen Leben zu verwirklichen. Wenn Menschen wegen geistiger, körperlicher und/ oder seelischer Einschränkungen über ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr alleine entscheiden können, brauchen sie Menschen, die in ihrem Interesse (mit-)entscheiden. Auch die vielen ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuer(innen) sind in diesem Fall die wichtigsten Brückenbauer(innen) zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Wirklichkeit, die auf Unzulänglichkeiten und mangelnde Einsichtfähigkeit kaum Rücksicht nimmt. Damit ehrenamtliche rechtliche Betreuer(innen) gefunden, motiviert und unterstützt werden, kommt den Betreuungsvereinen eine hohe Bedeutung zu: Noch immer haben die Ausgaben für die Berufsbetreuer(innen) einen Anteil von 85 % an allen Ausgaben im Betreuungsrecht. Von 2004 bis 2007 nahm die berufliche Betreuung insgesamt um 12,5 % überproportional zu. (Die Zahl der Betreuungen ist im gleichen Zeitraum bundesweit nur um insgesamt 7,3 % angestiegen.)2

Die Förderung ehrenamtlicher Betreuer(innen) ist eine der Hauptaufgaben der Caritas in diesem Hilfefeld. Gerade an dieser Stelle ist das Zusammenwirken des beruflichen und nicht-beruflichen Hilfesystems gefordert. Wenn Menschen am Rande, Menschen, die in ihrer selbst bestimmten Teilhabe eingeschränkt sind, Bürger(innen) des Gemeinwesens bleiben oder werden, kann der andere Teil der Bürger(innen) sich vom Hilfebedarf dieser Menschen ansprechen lassen und eine Teilverantwortung mittragen. Die Dienste und Einrichtungen der Caritas können es unterstützten, dass die Hilfe auch außerhalb der Logik des beruflichen Hilfesystems geschehen kann. Den Betreuungsvereinen kommt an dieser Stelle eine Schlüsselrolle zu: Menschen außerhalb des beruflichen Hilfesystems zu befähigen und auch die Zusammenarbeit mit den beruflich organisierten Diensten und Einrichtungen der Caritas zu fördern.

Prof. Dr. Georg Cremer
Generalsekretär
Vorstand Sozial- und Fachpolitik
Deutscher Caritasverband e.V.

1 Quelle: Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht und Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Betreuungsrechts vom Mai 2009; http://www.bmj.de/files/-/3810/Abschlussbericht%20Betreuungskosten.pdf
2 gleiche Quelle

Grußwort von Bernhard Schmidtobreick, Vorsitzender SKM – Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland – Bundesverband e.V.
Bernhard Schmidtobreick

Bernhard Schmidtobreick

 

Wir sind schon lange da – Betreuungsvereine und Ehrenamtliche

Kerngedanke des seit 1992 geltenden Betreuungsgesetzes war es, dass den Betroffenen – psychisch kranke, körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen – ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglicht wird, indem andere Menschen sie persönlich unterstützen in den Angelegenheiten, die sie nicht eigenständig lösen können.

Das Gesetz brachte einen großartigen Fortschritt für die Betroffenen und deren Angehörige. Es beweist seit über 15 Jahren, dass sich ehrenamtliche Arbeit und Mitmenschlichkeit unter geeigneten Rahmenbedingungen fördern und organisieren lassen. Sowohl die Zahl der Betreuungen insgesamt, als auch die Zahl der ehrenamtlichen Betreuungen haben sich in dieser Zeit vervielfacht. Heute werden deutschlandweit rund 15 von 1.000 Einwohnern rechtlich betreut, davon 70 % ehrenamtlich von Familienangehörigen oder anderen ehrenamtlich engagierten Menschen. Entscheidend dafür war und ist das hohe Potenzial an Mitmenschlichkeit und „Helfen wollen“ in unserer Gesellschaft.

Zielgeleitet und unterstützt wurde dieses Hilfepotenzial durch eine flächendeckende berufliche Tätigkeit zur Gewinnung, Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer (Querschnittsarbeit), die vor allem durch das im Gesetz geschaffene Institut „Betreuungsverein“ geleistet wurde. Diese Betreuungsvereine werden durch Länder und Kommunen finanziell gefördert – wenn auch regional sehr unterschiedlich und meist unzureichend, weil keine Anpassungen an gestiegene Aufgaben und Kosten erfolgten.

Vor allem diese unzureichende Unterstützung zur Gewinnung und Begleitung Ehrenamtlicher hat eine noch größere und mögliche Mitwirkung Ehrenamtlicher an den rechtlichen Betreuungen verhindert. Stattdessen hat sich trotz der vom Gesetzgeber gewollten Vorrangigkeit von ehrenamtlich geführten Betreuungen eine rein beruflich und an Vergütung orientierte „Berufsbetreuung“ weit über ein notwendiges und vertretbares Maß hinaus etabliert.

Diese fachlich fragwürdige und „teure“ Entwicklung ist nicht dem Betreuungsgesetz anzulasten, sondern der Umsetzung in den Justiz- und Sozialbehörden. Den menschlich und fachlich hervorragenden Zielen des Gesetzgebers waren die Praktiker der Umsetzung – Richter, Rechtspfleger, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden – offensichtlich nicht gewachsen. Auch manche Betreuungsvereine haben sich nicht mit Ruhm bekleckert, wenn sie die sicher nicht immer einfache Gewinnung und Begleitung Ehrenamtlicher vernachlässigten zugunsten einer – vordergründig – lukrativen beruflichen Vereinbetreuung.

Der Internationale Tag des Ehrenamtes ist eine gute Gelegenheit, den vielen Tausend ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuern ganz herzlich zu danken. Sie zeigen und bezeugen Tag für Tag, dass Mitmenschlichkeit und die Bereitschaft unentgeltlich zu helfen, in unserer Gesellschaft sehr wohl und das in hohem Maße vorhanden ist.

Auf die Ehrenamtlichen können sich die Betreuten – und kann sich der Gesetzgeber – verlassen.

Auf der anderen Seite muss an diesem Tag gesagt werden, dass ein gutes Gesetz nur gute Wirkungen entfalten kann, wenn die Ausführenden die Leitidee des Gesetzgebers verstehen, übernehmen und zur Grundlage ihres Handelns machen.

Hier bleibt noch einiges zu tun.

Bernhard Schmidtobreick
Vorsitzender
SKM – Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland – Bundesverband e.V.


Grußwort von Maria Elisabeth Thoma, Bundesvorsitzende Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Der hohe persönliche Einsatz in der ehrenamtlichen Betreuung vollzieht sich meist still und unspektakulär. Ehrenamtliche Betreuung verdient jedoch die öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung. Daher stellen wir in diesem Jahr zum internationalen Tag des Ehrenamtes das ehrenamtliche Engagement im Betreuungsbereich in den Mittelpunkt.

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist von je her im Bereich der Betreuungen – früher Vormundschaften – engagiert. Wir unterstützen Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen,- trotz Krankheit, Behinderungen oder hohen Alters. 90 unserer 149 Ortsvereine sind im Bereich gesetzlicher Betreuung aktiv. Betreuungssituationen sind immer anspruchsvoll. Der Betreuer begibt sich verlässlich und langfristig in die ganz persönliche Lebenssituation des einzelnen Menschen, um dessen Interessen zu vertreten.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Menschen besonders aus dem familiären Umfeld bereit sind, ehrenamtlich Betreuungen zu übernehmen. Die Betreuungsvereine von SkF, SKM und Caritas schulen, unterstützen und begleiten die Ehrenamtlichen dabei professionell.

Ehrenamt stellt einen großen Wert für den Betreuten, eine sinnstiftende Aufgabe für den Betreuer und einen Gewinn für unsere Gesellschaft dar.

Maria Elisabeth Thoma
Bundesvorsitzende
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.



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