KostBRÄG2025
Zustimmung des Bundesrates zur Neuregelung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
21. März 2025
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 21. März 2025 der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung zugestimmt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt die Zustimmung zum Kosten- und Betreuungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG2025) als einen ersten guten Schritt in die richtige Richtung.
Pressemitteilung BAGFW vom 21.03.2025
Was bedeutet dies für die weitere Zukunft der Betreuungsvereine?
Eine erste Draufsicht.
Zunächst – das Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz läuft zum 31.12.2025 aus.
Die heute zugestimmte Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Wir begrüßen die
- Erhöhung der Vergütung für berufliche Betreuer*innen um durchschnittlich 12,7%
- Vereinfachung des Fallpauschalensystems von bisher 60 auf nunmehr 16 Vergütungstatbestände
- Aufnahme einer Evaluierungsfrist von 2 Jahren bezüglich der Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze
Dennoch braucht es weitere Schritte
- Sicherstellung einer existenzsichernden Vergütung für Vormünder- und Betreuer
- Dynamisierung der Vergütung
- Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes, um dem Fachkräftemangel und Generationswechsel begegnen zu können
Die nun vorgesehene Evaluierungsfrist stellt sicher, dass sich die politischen Entscheidungsträge*innen in zwei Jahren erneut mit dem Vergütungssystem auseinandersetzen müssen. Dies bietet uns die Gelegenheit, auf Basis unserer gesammelten Erfahrungen notwendige Anpassungserfordernisse zu erörtern.
Wir bleiben dran!
Sanna Zachej
AST Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM
