Für neue berufliche Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der Caritas, des SkF und des SKM

9. März 2026 (12 Uhr) bis 11. März 2026 (13 Uhr)
KSI in Siegburg
Anmeldung: Grundlagenseminar Rechtliche Betreuung – SKM Bundesverband

Die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) erkennt die, für berufliche Betreuer*innen erforderliche Sachkunde bei Absolvent*innen des Studierganges Soziale Arbeit ( Bachelor Sozialarbeit) an.

In den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas werden in der Regel Mitarbeitende mit diesem Abschluss eingestellt.

Wir vermitteln in diesem Seminar ergänzende Grundlagen des Betreuungsrechts und geben einen ersten Einblick in de  Querschnittstätigkeiten ein.
Bitte beachten Sie. Wir bieten ein separates Seminar für Querschnittsmitarbeiter*innen an.

 

Einführung in das neue Betreuungsrecht

 

Ziele und Grundzüge des Betreuungsrechtes, Voraussetzungen einer Betreuung, Betreuungsverfahren, Betreuer*innenauswahl und Bestellung, Pflichten de*r Betreuer*in, Rechtsstellung der betreuten Personen, Aufgabenkreise, Betreuungsende, Rechtsansprüche und Betreuungsführung

 

Querschnittsarbeit

Ehrenamtliches Engagement in Betreuungsvereinen, Rechtliche Grundlagen, Gewinnung, Beratung, Fortbildung und Zielgruppen

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas und der freien Wohlfahrtspflege.
Sie sollten höchstens seit zwölf Monate im Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung tätig sein.

 

Referent*innen

Sarah Koolmann, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. Referentin für Rechtliche Betreuung & Vormundschaften
Sanna Zachej
, Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM – Referentin für Rechtliche Betreuung

 

Bitte melden Sie sich über die Webseite des SKM Bundesverbands an.

 

Veranstaltung in Kooperation mit der SKM Bundesakademie.