Für neue berufliche Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der Caritas, des SkF und des SKM
17. März 2025 (12 Uhr) bis 19. Mai 2025 (13 Uhr)
KUBUS Tagungshaus BentlageAnmeldung: Das Seminar ist ausgebucht.
Die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) erkennt die, für berufliche Betreuer*innen erforderliche Sachkunde bei Absolvent*innen des Studierganges Soziale Arbeit an.
In den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas werden in der Regel Mitarbeitende mit diesem Abschluss eingestellt.
Wir vermitteln in diesem Seminar ergänzende Grundlagen des Betreuungsrechts und führen in die Tätigkeiten des Querschnitts ein.
Einführung in das neue Betreuungsrecht
Ziele und Grundzüge des Betreuungsrechtes, Voraussetzungen einer Betreuung, Betreuungsverfahren, Betreuer*innenauswahl und Bestellung, Pflichten de*r Betreuer*in, Rechtsstellung der betreuten Personen, Aufgabenkreise, Betreuungsende, Rechtsansprüche und Betreuungsführung
Querschnittsarbeit
Ehrenamtliches Engagement in Betreuungsvereinen, Rechtliche Grundlagen, Gewinnung, Beratung, Fortbildung und Zielgruppen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas und der freien Wohlfahrtspflege.
Sie sollten höchstens seit zwölf Monate im Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung tätig sein.
Referent*innen
Salvatore Heber, SKFM-Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V. -Diözesangeschäftsführer/Diözesanreferent – Rechtliche Betreuung
Sanna Zachej, Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM – Referentin für Rechtliche Betreuung
Bitte melden Sie sich über die Webseite des SKM Bundesverbands an.
Veranstaltung in Kooperation mit der SKM Bundesakademie.