Wir beschäftigen uns mit verschiedenen Gelegenheiten zum Austausch zwischen Rechtspfleger*innen und Betreuer*innen, u. a. den Berichten und Mitteilungspflichten, aber auch die daraus resultierenden Gesprächsmöglichkeiten (Erörterungsgespräch) und dem Austausch zu den Willensqualitäten. Darüber hinaus erörtern wir auch die Grenzen des § 1821 Abs. 3 BGB.

Referentin: Birgit Holtermann – Dipl. Rechtspflegerin am AG Marl

Zoom: https://us02web.zoom.us/j/82663358817