Umfrage der BAGFW – Ergänzende Finanzierung von Betreuungsvereinen
Umfrage geschlossen – befindet sich in Auswertung
Liebe Menschen,
die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Umfrage zur kommunalen Finanzierung der Betreuungsarbeit (Führen von rechtlichen Betreuungen) vorbereitet.
Im Mittelpunkt der Fragestellung stehen ergänzende kommunale Vereinbarungen, die für etliche Betreuungsvereine ein zentraler Baustein für eine verlässliche Arbeitsgrundlage sind.
Zum Hintergrund der Umfrage
Das Vormünder-und-Betreuervergütungsgesetz (VBVG) hat den Anspruch, die pauschalisierte Vergütung von beruflichen Betreuern an die Kosten- und Tarifentwicklung anzupassen und weniger aufwändig zu gestalten.
Allerdings bildet das Gesetz gerade die Tarifentwicklung nur bis zu dem Zeitpunkt ab, in dem das Parlament das Gesetz diskutiert und verabschiedet hat (Anfang 2025). Obwohl das geänderte VBVG erst zum 1.1.2026 in Kraft getreten ist, bildet die nun geltende Vergütung die 2025 durchgeführte Tariferhöhungen nicht mehr ab.
Die Folge: Die Schere zwischen tatsächlichen und refinanzierten Personalkosten hatte sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes wieder geöffnet und wird sich ohne zeitnahe Nachsteuerung bis zur nächsten Anpassung weiter vergrößern.
Um effektiv sowohl im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung der Betreuervergütung Lobbyarbeit als auch Beratung unserer Mitglieder leisten zu können, möchte die BAGFW einen möglichst genauen Überblick über die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Betreuungsvereine gewinnen.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch das Instrument der ergänzenden Finanzierung.
Hier gibt es unterschiedliche Modelle; eines davon sind Vereinbarungen von Betreuungsvereinen und Kommunen.
Ziel
Mit der folgenden Umfrage möchten wir gern einen besseren Überblick
- über die Relevanz dieser Vereinbarungen
- ihre Gestaltungen aber auch
- Ihre Erfahrungen mit solchen Vereinbarungen zur ergänzenden Finanzierung der Wahrnehmung von Betreuungsmandaten (§ 1818 Abs. 2 BGB)
gewinnen. Je nach landesrechtlichen Vorgaben kommen darüber hinaus auch andere Modelle der finanziellen Unterstützung in Betracht, wie z.B. ergänzende oder aufstockende Querschnitts-Förderungen.
Der Umfragezeitraum ist abgeschlossen.
Zielgruppe
Unsere Bitte um Unterstützung richtet sich vor allem an Leitungen bzw. Mitarbeitender*innen der Betreuungsvereine.
Als deren Vertreter*in haben Sie den besten Einblick in die konkrete Lage vor Ort und Erfahrungen mit der Verhandlung bzw. Abwicklung von Vereinbarungen über die ergänzende Finanzierung der Ausübung von Betreuungsmandaten.
Wir wollen den Umfang der Umfrage und Ihre Inanspruchnahme überschaubar halten.
Wir danken allen Betreuungsvereinen der Wohlfahrtspflege für ihre zahlreiche Teilnahme.
Die AG Betreuungsrecht wertet aktuell die Umfrage aus und wird die Erkenntnisse später zur Verfügung stellen.
Sanna Zachej
Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM
