UPDATE – ausgebucht.
Wir führen eine Warteliste.
Für neue berufliche Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der Caritas und der freien Wohlfahrtspflege.
9. März 2026 (12 Uhr) bis 11. März 2026 (13 Uhr)
KSI in Siegburg
Anmeldung: Grundlagenseminar Rechtliche Betreuung – SKM Bundesverband
Die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) erkennt die erforderliche Sachkunde für Absolvent*innen des Studienganges „Soziale Arbeit“ an. In den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas werden in der Regel Mitarbeitende mit diesem Abschluss eingestellt.
Unser Grundlagenseminar ergänzt dieses Wissen: Wir vermitteln praxisnah die Grundlagen des Betreuungsrechts, stellen die Anforderungen für die Umsetzung vor, bieten Raum für den Austausch praktischer Erfahrungen und geben einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben von Betreuungsvereinen.
Einführung in das neue Betreuungsrecht
Ziele und Grundzüge des Betreuungsrechtes, Voraussetzungen einer Betreuung, Betreuungsverfahren, Betreuer*innen-Auswahl und Bestellung, Pflichten de*r Betreuer*in, Rechtsstellung der betreuten Personen, Aufgabenkreise, Betreuungsende, Rechtsansprüche und Betreuungsführung
Querschnittsarbeit
Ehrenamtliches Engagement in Betreuungsvereinen, Rechtliche Grundlagen, Gewinnung, Beratung, Fortbildung und Zielgruppen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas und der freien Wohlfahrtspflege.
Sie sollten höchstens seit zwölf Monate im Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung tätig sein.
Referent*innen
Sarah Koolmann, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. Referentin für Rechtliche Betreuung & Vormundschaften
Sanna Zachej, Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM – Referentin für Rechtliche Betreuung
Bitte melden Sie sich über die Webseite des SKM Bundesverbands an.
Veranstaltung in Kooperation mit der SKM Bundesakademie.

