Rechtzeitig an Vollmachten und Verfügungen denken.
Drei Vollmachten und Verfügungen zur Regelung Ihrer Angelegenheiten
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen.
Betreuungsvereine sind Kompetenzzentren im Bereich Vorsorge und Rechtlicher Betreuung. Sie sind Ansprechpartner zu diesen Themen für alle Bürger, Betroffene, Angehörige, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Einrichtungen im Sozialraum.
Betreuungsvereine informieren in Veranstaltungen und in Sprechstunden über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, aber auch über die Patientenverfügung. Außerdem beraten sie im Einzelfall bei der Erstellung einer Vollmacht. Eine berufsmäßige Übernahme einer Vollmacht ist den Vereinen aufgrund der Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) derzeit nicht möglich.
Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche und familienangehörige rechtliche Betreuer bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, bieten Schulungen und Erfahrungsaustausch an. In allen Betreuungsvereinen sind auch Bevollmächtigte, die aktiv tätig sind, bei diesen Veranstaltungen willkommen.
Die Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können.
Die Betreuungsverfügung
In dieser Verfügung legen Sie fest, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, falls dies zukünftig einmal notwendig werden sollte. Das wäre der Fall, wenn Sie infolge einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung Ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und keine andere Vorsorge duch Vollmachten getroffen haben. Die Betreuung wird dann durch das Amtsgericht eingerichtet.
FAQs für Ratsuchende finden Sie nachfolgend zum Download.