Profilentwicklung
Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht
Betreuungsvereine sind in einer schwierigen Situation. Die Vergütung der beruflich geführten Betreuung wurde seit 2005 nicht erhöht. Die Finanzierung der Querschnittsarbeit variiert landesweit erheblich und liegt insgesamt auf einem eher niedrigen Niveau.
Das Bundesjustizministerium hat zwei Studien in Auftrag gegeben, die Ende 2017 abgeschlossen wurden und nun auf Reformerfordernisse geprüft werden. Ein breit angelegter Diskussionsprozess zu „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ wird im Juni 2018 begonnen, in welchem alle wesentlichen Akteure des Betreuungswesens, aber auch zahlreiche Expertinnen und Experten sowie Selbstvertreterinnen und -vertreter eingebunden werden. Neben dem interdisziplinären Plenum werden vier themenspezifische Fach-Arbeitsgruppen gebildet, deren Beratungen nach der Sommerpause im September 2018 beginnen sollen.
- 1. Stärkung des Selbstbestimmungsrechts bei der Betreuerauswahl, der Betreuungsführung und der Aufsicht
- 2. Betreuung als Beruf und die Vergütung des Berufsbetreuers
- 3. Ehrenamt und Vorsorgevollmacht (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungsvereine)
- 4. Rechtliche Betreuung und andere Hilfen (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)
Der Prozess wird zunächst bis Herbst 2019 laufen, damit ggf. erforderliche Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode durchgeführt werden können.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege – BAGFW hat für alle Arbeitsgruppen Mitwirkende entsenden können. Barbara Dannhäuser von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM wird in der AG 3 mit arbeiten. Sabine Weisgram, AWO in der AG 1; Karina Schulze, Parität in der AG 2 und Oliver Horsky, Diakonie in der AG 4.
Die Zusammenfassungen der Studien finden Sie auf der Internetseite des BMJV:
Wo geht es hin mit dem Betreuungsverein?
Welche Rolle soll er im Kontext der verschiedenen Aufgabenstellungen im Betreuungswesen übernehmen? Müssen Betreuungsvereine sich neu erfinden und anders ausrichten? Betreuungsvereine sollten Kompetenzzentren im Bereich Vorsorge und Rechtlicher Betreuung im Sozialraum sein. Ansprechpartner für Bürger, Betroffene, Angehörige, Freiwillige, Einrichtungen usw. Welche Finanzierungsstruktur würde ein solches breites Angebot sicherstellen? Wie können gesellschaftliche Veränderungen im Ehrenamt der letzten Jahrzehnte im Betreuungswesen Berücksichtigung finden?
Im Arbeitsfeld wurde eine Arbeitsgruppe „Profilentwicklung Betreuungsverein“ eingesetzt, die die Ergebnisse der beiden Studien bewertet und Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts und einer neuen Ausrichtung der Betreuungsvereine erarbeitet. Ein breiter Diskurs auf allen Ebenen (Diözesan- und ortsebene) soll dabei ermöglicht werden.
Die AG Profil wird sich parallel und kontinuierlich mit der aktuellen Lobbyarbeit beschäftigen.
Die Pandenie hat die Arbeit der Betreuungsvereine verändert. In 2020 wurde die Umfrage zur Digitalkompetenz entwickelt und 2021 durchgeführt. Eine ausführlichere Auswertung ist den Betreuungsvereinen und Diözesanstellen zugegangen.
Weitere Materialien finden Sie unter Downloads.
Die Arbeit wird unterstützt durch ein Projekt der Glücksspirale.
Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:
Ulrike Gödeke, SKM-Diözesanverein Freiburg; Ulrike Hörnisch, SkF-Diözesanverein Freiburg, Klaus Jacobs, DiCV Osnabrück; Sarah Koolmann, DiCV Paderborn; Stefanie Löwen, SKM-Diözesanverein Trier; Karen Pilatzki, DiCV Köln; Ludger Schulten, DiCV Münster. Vetreter*innen der Ortsebene werden themenbezogen hinzu gebeten.
So könnte das Leistungsprofil unserer Betreuungsvereinen aussehen:
Mit diesem Modell können sich Betreuungsvereine im Vorfeld Rechtlicher Betreuung anbieten und helfen zu prüfen, ob eine Rechtliche Betreuung wirklich notwendig ist
Die UN-BRK verpflichtet uns erneut zur Sicherung der Selbstbestimmung der Betreuten. Die unterstützende Entscheidungsfindung als Methode der Beratung unterstützt die eigene Entscheidung der betreuten Menschen.