Die Verhinderungsbetreuung ist seit dem 01.01.2023 mit der Reform als feste Begrifflichkeit im Betreuungsrecht verankert.

Immer wieder erreichen uns Irritationen und Fragestellungen:
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungsbetreuer und Ergänzungsbetreuer und wie unterscheidet sich der Vertretungsbetreuer? … 

Wir haben dies zum Anlass genommen und für Sie die beigefügte Handreichung


Verhinderungsbetreuung – Chancen und Risiken
eine Einführung von Sarah Koolmann | Fachreferentin für Rechtliche Betreuung – DiCV Paderborn

verfasst. 

Diese steht Ihnen hier (rechts) zum Download bereit. 

 

Hinweis

Hinweisen möchte ich auch auf die Informationen auf der Website des Betreuungsgerichtstages e. V..
Dieser hatte sich, in seinem letzten BGTalk „Die Verhinderungsbetreuung – Ein wichtiges Instrument für Betreute, Angehörige, Vereine und Berufsbetreuer:innen“ auch mit dieser Thematik befasst.
Link https://www.bgt-ev.de/bgt-talk.html