26.01.2026
Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) unterstützt die geplante Modernisierung des Zentralen Vorsorgeregisters und bewertet den Referentenentwurf zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung insgesamt positiv. Insbesondere die elektronische Hinterlegung von Vorsorgedokumenten, die Einbeziehung der Betreuungsvereine als institutionelle Nutzer sowie die Stärkung digitaler Zugänge werden als wichtige Schritte zur Weiterentwicklung des Registers gesehen.
Gleichzeitig macht die BAGFW deutlich, dass die vorgesehenen Neuerungen mit zusätzlichen Aufgaben für Betreuungsvereine verbunden sind. Diese neuen Aufgaben – etwa Beratung, Dokumentenmanagement und technische Verantwortung – bedürfen einer klaren gesetzlichen Verankerung und einer verlässlichen Refinanzierung. Die BAGFW fordert daher ausdrücklich eine entsprechende Regelung im Betreuungsorganisationsgesetz (§ 15 BtOG).
Darüber hinaus hebt die BAGFW die Bedeutung eines hohen Datenschutzniveaus hervor und spricht sich für eine verlässliche Kontrolle institutioneller Nutzer durch die Bundesnotarkammer aus. Kritisch wird zudem der geplante Wegfall der automatischen Benachrichtigung von Bevollmächtigten bewertet, da diese in der Praxis zur Vermeidung von Fehlkommunikation beiträgt.
Insgesamt unterstützt die BAGFW die Zielrichtung der Reform, verbindet diese jedoch klar mit der Erwartung, dass neue gesetzliche Aufgaben der Betreuungsvereine rechtlich eindeutig geregelt und finanziell abgesichert werden.
Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier BMJV – Aktuelle Gesetzgebungsverfahren – Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
Die Stellungnahme finden Sie am rechten Menuband – Download