Sichere elektronische Übermittlungswege –
Elektronische Übermittlung von Dokumenten soll auf sicheren Übermittlungswegen erfolgen. Hierzu eignen sich verschiedene Lösungen, z. B. das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO), das Postjustizpostfach oder die Verwendung von Softwarelösungen innerhalb der bereits genutzten Fachsoftware.
Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Schriftverkehrs mit den Gerichten wurde als Bundesgesetz am 11. Oktober 2021 veröffentlicht.
Ziel ist die Vereinfachung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen den Parteien, deren Vertreter*innen und den Gerichten.
- In wie weit betrifft diese Regelung aber den Schriftverkehr zwischen rechtlichen Betreuer*innen und Betreuungsgericht?
- Welche technischen Anforderungen gelten für den Betreuungsverein?
- Gibt es Softwarelösungen?
- Und was gibt es darüber hinaus zu beachten?
Einführung in das Thema durch die Referent*in:
Sarah Koolmann – Fachreferentin Rechtliche Betreuung des DiCV Paderborn
Christoph Spitzley – Geschäftsführer prosozial GmbH/ butler
Die Vortragsunterlagen werden in den kommenden Tagen in unserem „internen Bereich“ unter der Rubrik: BiG – Betreuung im Gespräch – Materialien – eingestellt.
Die Nutzung des „internen Bereiches“ erfordert einen einmaligen Registrierungsprozess unter https://betreuungsvereine-in-aktion.de/anmeldung