für neue berufliche Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der Caritas, des SkF und des SKM.

Die neue Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) erkennt die für beruflichen Betreuer*innen
erforderliche Sachkunde bei Absolvent*innen des Studierganges Soziale Arbeit an.

In den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas werden in der Regel Mitarbeitende mit diesem
Abschluss eingestellt. Wir möchten in diesem Seminar ergänzende Grundlagen des
Betreuungsrechts vermitteln.