Neues BtG-Reform Gesetz
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts seit 01.01.2023 in Kraft getreten
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde am 5. März 2021 vom Bundestag verabschiedet. Am 1.1.2023 trat sie in Kraft.
Ziel der Reform ist mehr Selbstbestimmung und Autonomie für die Menschen, die eine Rechtliche Betreuung haben. Außerdem soll der Erforderlichkeitsgrundsatz effektiver umgesetzt werden. Insgesamt soll die Qualität der Rechtlichen Betreuung deutlich verbessert werden – insbesondere in der Anwendungspraxis.
1 ½ Jahre zur Vorbereitung – das hört sich viel an, ist es aber nicht. Alle Akteure müssen sich mit den neuen Bestimmungen vertraut machen. Auf die Vereine kommen mit der Vereinbarung mit Ehrenamtlichen neue Aufgaben zu, die vorbereitet werden müssen. Die Betreuungsbehörden müssen zukünftig die Registrierung der neuen beruflichen Betreuer vornehmen. Wie das aussieht und welcher Sachkundenachweis berufliche Betreuer demnächst vorlegen müssen, daran wird gerade gearbeitet
Das BMJV wurde durch das Gesetz ermächtigt, per Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Voraussetzungen an die Sachkunde und deren Nachweis einschließlich der Anerkennung und Zertifizierung privater Anbieter von Sachkundelehrgängen zu knüpfen sind. Diese neue Betreuungsregistierungsverordnung (BtRegVO) ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Mit Unterstützung verschiedener Expert*innen und der Beteiligung der Bundesländer wird diese gerade vom BMJV erarbeitet. In der Verordnung werden Anforderungen an die persönliche Eignung und die Sachkunde sowie das Registrierungsverfahren ausführlich beschrieben. Das Ergebnis ist nicht unerheblich für die Einstellungspraxis von neuen Mitarbeitenden in den Betreuungsvereinen und wird auch die Weiterbildungslandschaft deutlich verändern. Auch das Grundlagenseminar der Arbeitsstelle DCV, SkF, SKM wird umfassend geändert werden müssen, wenn wir es der BtRegVO gemäß anerkennen lassen wollen.
Das BMJV hat eine zusätzliche AG in Aussicht gestellt, die sich mit den Rahmenbedingungen der Betreuungsvereine (Arbeitsrecht, Anerkennungsverfahren, finanzielle Rahmenbedingungen) im Hinblick auf das Registrierungsverfahren beschäftigen wird. Barbara Dannhäuser von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung wird dabei sein. Auch das Kasseler Forum wird sich mit dieser Thematik befassen.
Die „AG Umsetzung 2023“ der verbandlichen Caritas berät alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Reform auftreten und erarbeitet bedarfsgemäß entsprechende Arbeitshilfen. So haben die Diözesanstellen als Unterstützung für ihre Gespräche mit den Bundesländern mögliche Stundenberechnungen für die zukünftige Querschnittsarbeit erhalten. Alle Betreuungsvereine haben ein Muster/Anregung für die zukünftige Vereinbarung mit den Ehrenamtlichen erhalten. Diese wurde inzwischen von der BAGFW übernommen (siehe Downloads am Seitenende).
Auch ein Muster zum Thema Vereinbarung zur Verhinderungsbetreuung ist erstellt und seht den Betreuungsvereinen zur Verfügung. Daneben wurden diverse Fortbildungsbedarfe für 2022 ermittelt. Die AG wertete die Umfrage zur Digitalkompetenz aus.
Der AG gehören an:
Ulrike Gödeke, SKM Diözesanverein Freiburg; Ulrike Hörnisch SkF Diözesanverein Freiburg; Klaus Jacobs, DiCV Osnabrück; Sarah Koolmann, DiCV Paderborn; Stefanie Löwen, SKM Diözesanverein Trier; Karen Pilatzki, DiCV Köln; Ludger Schulten, DiCV Münster und Barbara Dannhäuser von der Arbeitsstelle.