
(Bildrechte: Ulises Baga/unsplash)
Am 26. März 2021 hat der Bundesrat der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Damit kommen wir einem Ziel deutlich näher: Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu stärken, die Schutz bei der Ausübung ihrer Rechte benötigen. Gelingen konnte dies, weil sich Betroffene als Expert*innen in eigener Sache und im Betreuungswesen tätige Fachexpert*innen bei der Erarbeitung des Reformgesetzes umfassend einbringen konnten. Wir begrüßen vor allem die folgenden Schwerpunkte der Reform:
- Die Wünsche der Betroffenen sind Maßstab für alle in der Rechtlichen Betreuung handelnden Personen.
- Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden stärker herausgestellt.
- Unterstützung geht vor Vertretung, die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig.
- Die Vorschläge zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens verbessern die Arbeitsgrundlagen für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer*innen. Ihre Tätigkeiten werden als Aufgaben mit öffentlich-rechtlichem Charakter gesetzlich festgeschrieben und konkretisiert.